Zuteilung von Spin-Off-Aktien

Bei der Abspaltung einer Aktiengesellschaft wird ein Teil des Vermögens einer bereits bestehenden Gesellschaft auf eine neue Gesellschaft übertragen. Die Aktionäre erhalten zusätzlich zu den Aktien der Altgesellschaft Gratisanteile an der neuen Gesellschaft. Abspaltungen nach deutschem Recht sind für die Gesellschafter steuerneutral, d.h. die Zuteilung der neuen Aktien führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Erst wenn die Aktien veräußert werden, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Abgeltungsteuer.

Dies gilt grundsätzlich auch für vergleichbare Vorgänge nach ausländischem Recht. Während die Finanzverwaltung sehr strenge Anforderungen an die Vergleichbarkeit stellt, muss laut Bundesfinanzhof (BFH) eine Abspaltung nach ausländischem Recht nicht in jedem Detail einer Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen. So ist es zum Beispiel unschädlich, wenn die Altgesellschaft im Zuge der Abspaltung eine neue Wertpapierkennnummer erhält, was nach Ansicht der Finanzverwaltung bereits zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen beim Aktionär führt.

Die vom BFH entschiedenen Fälle betrafen Abspaltungen nach US-Recht = spin-offs. Zum Einen ging es um die Abspaltung einer Tochtergesellschaft von Hewlett-Packard und zum Anderen um die Abspaltung der PayPal Inc. von eBay. In beiden Fällen führte die Zuteilung von Gratisaktien laut BFH nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen bei den Aktionären.