Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis Ende Juli 2022 aufgefordert hat (vgl. Hinweise Oktober 2021 B.1.), liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor.

Danach sollen die Zinsen von bisher 0,5 v.H. auf 0,15 v.H. monatlich = 1,8 v.H. jährlich sinken. Die Neuregelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 gelten, jedoch müssen bereits festgesetzte Erstattungszinsen nicht anteilig zurückgezahlt werden.

Für andere Steuerzinsen, z.B. Zinsen auf gestundete oder hinterzogene Steuern, soll der monatliche Zinssatz bis auf Weiteres bei 0,5 v.H. bleiben. Ebenfalls unverändert bleibt die Höhe der Säumniszuschläge bei verspäteter Steuerzahlung mit 1 v.H. je angefangenem Monat. Dies ist laut Bundesfinanzhof ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaft.