Testament mit Anlage

Ein Testament kann mit oder ohne Notar erstellt werden. Nicht notarielle Testamente = Privattestamente sind jedoch nur gültig, wenn sie höchstpersönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben wurden. Mit einem PC oder einer Schreibmaschine erstellte Privattestamente sind nichtig.

Umstritten war bisher, inwieweit Privattestamente gültig sind, wenn sie auf eine Anlage verweisen. Hierzu hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, dass der Verweis auf eine Anlage nur dann wirksam ist, wenn entweder auch die Anlage handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde oder wenn die Verfügung, die auf die Anlage verweist, für sich genommen hinreichend bestimmt ist.

Zulässig wäre beispielsweise eine testamentarische Erbeinsetzung „meiner vier Geschwister“ mit Verweis auf eine mit einem PC erstellte Anlage, in der die Geschwister namentlich aufgeführt sind, denn auch ohne die Anlage könnten die Erben eindeutig bestimmt werden. Wenn hingegen anstelle der vier Geschwister „meine vier besten Freunde laut Anlage“ als Erben eingesetzt werden, ist die Erbeinsetzung ungültig, denn ohne die mit dem PC verfasste Anlage ließe sich nicht objektiv feststellen, wer die vier besten Freunde sind.