Sozialversicherungsgrenzen und Mindestlohn 2021

Die Krankenkassen erheben 2021 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von
1,3 v.H. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren bleibt unverändert bei 3,3 v.H. Der Erhöhungsbetrag wird vom Arbeitnehmer allein getragen.
Der Arbeitgeber trägt die Insolvenzgeldumlage mit 0,15 v.H. und die Umlagen U1 und U2 für Krankheit und Mutterschutz, deren Beitragssätze von der Krankenkasse festgelegt werden.
Die Künstlersozialabgabe bei nicht nur gelegentlicher Beschäftigung selbständiger Künstler wird erhöht auf 4,4 v.H. der Entgelte.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2021 zum 1. Januar auf 9,50 € und zum 1. Juli auf 9,60 € je Stunde.

alte Länder neue Länder
jährlich monatlich jährlich monatlich Beitragssatz v.H.
Gesetzliche Rentenversicherung 85.200 7.100 80.400 6.700 18,6
Arbeitslosenversicherung 85.200 7.100 80.400 6.700 2,4
Krankenversicherung 58.050 4.837,50 58.050 4.837,50 14,6
Pflegeversicherung 85.200 7.100 80.400 6.700 3,05
Bezugsgrößen 39.480 3.290 37.380 3.115