Schenkungsteuer bei Buchwertabfindung für einen GmbH-Anteil

Wer aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ausscheidet, indem die Beteiligung auf die Gesellschaft oder auf die anderen Gesellschafter übergeht oder indem der GmbH-Anteil eingezogen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung. Häufig bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass die Abfindung den Verkehrswert des Gesellschaftsanteils unterschreiten kann, indem sie z.B. auf den – oftmals weit niedrigeren – Buchwert begrenzt wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Abfindung und höherem Verkehrswert des Anteils als Schenkung an die Mitgesellschafter der Schenkungsteuer unterliegt. Ob die Einziehung einvernehmlich oder zwangsweise erfolgt, spielt keine Rolle. Wenn es sich bei den Mitgesellschaftern nicht um Ehegatten oder Kinder handelt, beträgt der schenkungsteuerliche Freibetrag lediglich 20.000 € je Mitgesellschafter. Scheidet beispielsweise ein GmbH-Gesellschafter durch Einziehung seines Anteils gegen eine Abfindung von 10.000 € aus einer GmbH mit bisher 3 Gesellschaftern aus und liegt der Steuerwert des Anteils bei 70.000 €, dann handelt es sich steuerlich um eine Schenkung an die beiden Mitgesellschafter in Höhe von jeweils 30.000 €. Sind die Gesellschafter nicht miteinander verwandt, werden die den Freibetrag übersteigenden 10.000 € mit 30 v.H. besteuert, sodass zweimal Schenkungsteuer in Höhe von 3.000 € entsteht.