Fahrten eines Arbeitnehmers zu einem Sammelpunkt

Fahren Arbeitnehmer typischerweise an jedem Arbeitstag zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt, z.B. um von dort aus zu ihrem Einsatzort auf einer Baustelle befördert zu werden, können sie für die Fahrten zum Sammelpunkt nur die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer bzw. derzeit 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehen (vgl. A.1.).

In einem aktuellen Fall wurde ein angestellter Bauingenieur auch auf weiter entfernt liegenden Baustellen eingesetzt, sodass er auswärts übernachten musste. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Ingeni-eur seine Fahrten zum Sammelpunkt mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten ansetzen kann, da er den Sammelpunkt nicht arbeitstäglich aufgesucht hat.