Erhöhung der Umsatzsteuersätze

Nachdem für das 2. Halbjahr 2020 die Umsatzsteuer für sechs Monate auf 16 v.H. bzw. 5 v.H. abgesenkt wurde, steigen die Steuersätze 2021 wieder. Für Leistungen, die ab 1. Januar 2021 ausgeführt werden, beträgt der Regelsteuersatz wieder 19 v.H. und der ermäßigte Steuersatz, z.B. auf Lebensmittel 7 v.H. Stellt ein Unternehmer für Leistungen, die er erst ab 2021 erbringt, bereits im 2. Halbjahr 2020 eine Anzahlungsrechnung und bezahlt der Kunde noch im Jahr 2020, ist die Umsatzsteuer in der Anzahlungsrechnung mit 16 v.H. bzw. 5 v.H. zu berechnen und in der Schlussrechnung zu berichtigen. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn in diesem Fall die Umsatzsteuer in der Anzahlungsrechnung bereits mit 19 v.H. bzw. 7 v.H. berechnet wird.

Zahlt der Kunde erst 2021, ist die Zahlung mit 19 v.H. zu versteuern, auch wenn die Anzahlungsrechnung 16 v.H. ausweist. Dem Kunden steht der Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung nur in Höhe der ausgewiesenen Steuer zu.
Die Sonderregelung, dass Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (vgl. Hinweise Juli 2020 A.1.), gilt bis zum 30. Juni 2021 fort, allerdings beträgt der ermäßigte Steuersatz ab 1. Januar 2021 dann 7 v.H. statt bisher 5 v.H. Für Getränke im Restaurant steigt der Steuersatz ab dem 1. Januar 2021 auf 19 v.H. gegenüber 16 v.H. im 2. Halbjahr 2020. Bei Restaurantgutscheinen, die vor dem 1. Juli 2020 ausgegeben wurden, bleibt es bei der Besteuerung mit 19 v.H., unabhängig vom Zeitpunkt der Einlösung. Hingegen erfolgt für Restaurantgutscheine, die im 2. Halbjahr 2020 oder 1. Halbjahr 2021 ausgegeben werden, grundsätzlich die Besteuerung mit dem Steuersatz, der bei Einlösung des Gutscheins gilt. Gutscheine, die lediglich zum Bezug von Speisen ohne Getränke berechtigen, unterliegen jedoch bei Ausgabe zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 dem ermäßigten Steuersatz von 5 v.H. oder
7 v.H. unabhängig vom Zeitpunkt der Einlösung.

Quelle Steuer-Fachverlag Henssler GmbH „Hinweise zum Jahreswechsel 2020/2021“