Elektronische Kassen

Grundsätzlich müssen bereits seit dem 1. Oktober 2020 elektronische Kassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor dem Einsatz von Manipulationssoftware geschützt sein. Bisher gilt jedoch eine Ausnahme für elektronische Kassen, die zwischen 26. November 2010 und 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und bei denen eine Aufrüstung technisch nicht möglich ist. Diese Ausnahme endet zum Jahreswechsel, sodass der Einsatz elektronischer Kassen ohne TSE ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr erlaubt ist. Weiterhin zulässig ist die Führung einer offenen Ladenkasse ohne elektronische Registrierung.