Behinderten-Pauschbetrag: Pflegegrade 4 und 5 sind gleichbedeutend mit Merkzeichen „H“

Steuerpflichtige, die blind (Merkmal Bl) oder hilflos (Merkmal H) sind, können einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 EUR im Jahr nutzen. Das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 19.08.2016, Az. IV C 8 – S 2286/07/10004:005, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 188517) hat nun mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform ab 01.01.2017 eingeführten neuen Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen.

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