Arbeitgeberzuschüsse bei 9-Euro-Ticket

Von Juni bis August 2022 können Fahrkarten für monatlich 9 € erworben werden, mit denen bundesweit im ÖPNV einschließlich Regionalverkehr (2. Klasse) gefahren werden kann. Inhaber von Jahreskarten oder Monatsabonnements erhalten den Differenzbetrag erstattet.

Arbeitgeberzuschüsse zum ÖPNV sind lohnsteuerfrei, soweit sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrkarte nicht übersteigen. Diese Regelung würde in den Monaten Juni bis August dazu führen, dass der Zuschuss steuer- und sozial- versicherungspflichtig wird, soweit er mehr als 9 € monatlich beträgt. Vor diesem Hintergrund ist 2022 eine Jahresbetrachtung zulässig. Wenn der Arbeitgeberzuschuss im Zeitraum Juni bis August mehr als 9 € im Monat beträgt, die gesamten Zuschüsse des Arbeitgebers im Jahr 2022 aber die Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen, muss auf die Zuschüsse auch während der Gültigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets keine Lohnsteuer einbehalten werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein ÖPNV-Abonnement für 75 € monatlich abgeschlossen und erhält vom Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss von 55 € = 660 € jährlich. Da die Arbeitgeberzuschüsse 2022 die Aufwendungen des Arbeitnehmers von neunmal 75 € plus dreimal 9 € = insgesamt 702 € nicht übersteigen, bleibt der Zuschuss auch für die Monate Juni bis August 2022 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.