Anhebung von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Entfernungspauschale

Wie geplant steigt der Grundfreibetrag auf 10.347 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten auf 1.200 € und die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit ab dem 21. Kilometer auf 0,38 € (vgl. Hin- weise April 2022 A.1.). Da die Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 eingeführt wurden, muss der Lohnsteuerabzug für Januar bis Mai korrigiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die in den ersten fünf Monaten des Jahres zu viel einbehaltene Lohnsteuer den Arbeitnehmern zu erstatten, regelmäßig im Rahmen der Juni-Lohnabrechnung. Der Erstattungsbetrag mindert die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen muss. Ist das Dienstverhältnis bereits beendet, entfällt die Verpflichtung zur Erstattung der Lohnsteuer, sobald die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt wurde.