Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren

Bei freien Mitarbeitern ist es oft unklar, ob sie sozialversicherungsrechtlich wie Arbeitnehmer oder wie Einzelunternehmer zu behandeln sind. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zu beantragen, in dem verbindlich über die Versicherungs- und Beitragspflicht entschieden wird. Dies vermeidet Nachzahlungen bei einer späteren Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger.

Das Verfahren wird zum 1. April 2022 in einigen Punkten verändert. Um das Verfahren zu beschleunigen, entscheidet die DRV künftig nur noch darüber, ob ein Mitarbeiter selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Der Auftraggeber prüft bei abhängiger Beschäftigung dann selbst, z.B. ob die 450 €-Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse überschritten ist. In Zweifelsfällen kann dann immer noch eine Entscheidung der Einzugsstelle, d.h. der Krankenkasse, eingeholt werden.

Neu ist auch, dass bei Vorlage des schriftlichen Vertrags mit Angaben über die wesentlichen Einzelheiten der geplanten Vertragsdurchführung die Statusfeststellung bereits vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden kann. Die Entscheidung der DRV ist dann verbindlich, solange sich die Beteiligten an den Inhalt der vorgelegten Unterlagen halten. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Künftig besteht außerdem die Möglichkeit, bei mehreren Auftragnehmern, die unter einheitlichen Vertragsbedingungen die gleichen Tätigkeiten ausüben, den Status in einem einzigen, gemeinsamen Verfahren festzustellen.