7 % Umsatzsteuer für Hauswasseranschluss
In einer Rechnung für das Verlegen eines Hauswasseranschlusses ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auszuweisen.
Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 7.2.2018, Az. XI R 17/17, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 200493) selbst dann, wenn die Leistung von einem Bauunternehmen erbracht wird und nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen, das das Wasser liefert.